Mit Einführung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sind Betriebe, die kein kleines oder mittleres Unternehmen sind (Nicht-KMU) aufgefordert, bis zum 05. 12.2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Dieses muss in einem Rhythmus von vier Jahren, ausgehend vom Datum des ersten Audits, wiederholt werden.
Von der Auditpflicht betroffen sind somit alle Betriebe, die folgende Schwellenwerte überschreiten:
- mehr als 250 Mitarbeitern (ohne Auszubildende)
- mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
Hierbei sind ggf. Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen zu berücksichtigen. Die Bewertung KMU oder Nicht-KMU muss jedes Unternehmen für sich selbst treffen.
Alternativ können Betriebe auch ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einführen. Hierzu genügt bis zum 31.12.2016 der Nachweis, dass mit der Einführung eines Systems begonnen wurde. Die Geschäftsführung muss dies durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung in schriftlicher oder elektronischer Form dokumentieren und erste Schritte zur Einführung umsetzen.
Wir unterstützen Sie praxisorientiert bei der Durchführung eines Energieaudits oder der Implementierung eines Energie- bzw. Umweltmanagementsystems. Gerne prüfen wir auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln durch Ihr Unternehmen.