Arbeitsschutz

Arbeitsschutz hat in Deutschland eine lange Tradition. Dies schlägt sich in einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Regelungen nieder. Im Zuge der EU-Harmonisierung haben sich die Anforderungen an den Arbeitsschutz sogar noch weiter verschärft.

Aus Sicht der Arbeitssicherheit lassen sich Firmen in zwei Kategorien aufteilen:

  • Firmen, die den Arbeitsschutz aktiv mit in ihre Philosophie eingebunden haben (eher Konzerne) oder solche, die besondere Anstrengungen wegen spezieller Kunden- oder Produktanforderungen machen müssen.
  • Firmen, die versuchen, mit minimalem Aufwand die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen (die meisten mittelständischen Unternehmen).

Wenngleich die allermeisten Unternehmer aus der zweiten Gruppe ihren Mitarbeitern sichere Arbeitsbedingungen gewährleisten möchten, schreckt die Regelvielfalt oft ab. Viele Unternehmer stehen dem Thema Arbeitsschutz mit einer gewissen Skepsis gegenüber. Häufig wird dabei die juristische Tragweite des Themas unterschätzt. Der "worst case" kann nicht nur weitreichende Folgen für den Unternehmer persönlich, sondern auch für das Unternehmen haben.

Wir fertigen für die unterschiedlichen Anforderungen ein für Sie passendes Konzept "auf Maß".
Oder wählen Sie unter unseren Standard-Modulen:

1. Arbeitssicherheits-Check

Egal wo Sie stehen, wir sagen Ihnen, ob Sie sich auf der "rechtssicheren Seite" befinden. Denn nichts ist schlimmer, als aus Unachtsamkeit, fehlendem Bewusstsein oder Desinteresse folgenschwere Fehler zu begehen. Wir prüfen die Umsetzung der wichtigsten Forderungen zum Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen und zeigen Ihnen etwaige Schwachpunkte auf. Wir bieten Ihnen diesen Check zu einem auf die Größe Ihres Unternehmens angepassten attraktiven Pauschalpreis an. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.

2. Keep it simple but safe oder Arbeitssicherheit nach dem MiniMax-Prinzip

Viele Unternehmer möchten mit möglichst geringem Aufwand das Thema Arbeitssicherheit abarbeiten. Für all jene bieten wir eine "Regelbetreuung nach § 5 ASiG" mit den Zielen:

  • Rechtssicherheit für den Unternehmer
  • Minimierung des Krankenstandes
  • Voller Betreuungsservice bei geringen Kosten im Rahmen der Mindesteinsatzzeiten (gem. BGV A2)

Wir übernehmen für Sie alle per Gesetz vorgeschriebenen Aktivitäten inklusive der Erstellung aller notwendigen Dokumente:

Begehungen, Gefährdungsanalysen, Unterweisungswesen, EDV-gestützte Unterweisungen, ASA-Sitzungen, Betriebsanweisungen, diverse Checklisten, Pläne etc.

3. Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen

SCC

Das aus der Petrochemie stammende Safety Certification Contractors wurde entwickelt, um für die in risikobehafteten Chemieanlagen der Mineralölindustrie arbeitenden Subunternehmer und Lieferanten (Contractors) Sicherheitsstandards zu setzen. Das SCC ist aber so allgemein gültig aufgebaut, dass es von allen Industriezweigen ohne Probleme übernommen werden kann. Man unterscheidet zwei Stufen von SCC-Zertifikaten: SCC* (bis 35 Mitarbeiter) und SCC** (mehr als 35 Mitarbeiter). Die Anforderungen des SCC ergeben sich aus einer SCC-Checkliste, die mit Pflicht- und Ergänzungsfragen 10 Kategorien der Bereiche Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz überprüft. Die Zertifizierung erhalten Unternehmen, die auf Basis dieser Checkliste eine Mindestpunktzahl in den geforderten Kriterien erreichen.

OHSAS 18001

OHSAS 18001 steht für Occupational Health and Safety Assessment Series und ist ein Modell zur Beurteilung und Zertifizierung von Arbeitsschutzmanagement-Systemen. Zwar handelt es sich bei diesem Modell nicht um eine Norm, aber OHSAS 18001 ist leicht in bestehende Managementsysteme nach DIN EN ISO 9001:2000 und 14001 integrierbar.

SGU

SGU steht für Sicherheit Gesundheit Umweltschutz. In diesem Management-System vereinen sich die Themenschwerpunke Arbeitsschutz, Brandschutz, Explosionsschutz, Anlagensicherheit, Gesundheitsschutz, Immissionsschutz, Schutz der Gewässer und Böden, Abfallwirtschaft, Störfallverhinderung und sonstige Themen zum Umweltmanagement, Gefahrguttransport und Strahlenschutz.

Bei der Einführung eines SGU Management-Systems erfolgt die Orientierung im Wesentlichen an der DIN EN ISO 9000 ff und berücksichtigt die Forderungen anderer Managementsysteme wie ISO 14001, EMAS, SCC, EFQM.

Die Festlegung und Aufrechterhaltung eines SGU Management-Systems hat für Ihr Unternehmen viele Vorteile:

  • Verminderter Aufwand bei der Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Auflagen.
  • Gewährleistung der Rechtssicherheit.
  • Förderung der Wettbewerbsfähigkeit.
  • Erschließung neuer Autragspotentiale, da für viele Auftraggeber SGU/SCC als Vergabevoraussetzung ist.
  • Erhöhte Kundenzufriedenheit.
  • Kontinuierlicher Verbesserungsprozess.
  • Bestmöglichen Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz bei der Durchführung der Arbeitsaufträge.

Wir entwickeln mit Ihnen die unternehmensspezifische SGU – Dokumentation mit Handbuch, Arbeitsanweisungen und Vordruckformularen. Wir auditieren Ihr Unternehmen und bereiten es für eine gewünschte Zertifizierung nach SCC vor.

Ihr Ansprechpartner: Thorsten Werning

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