Prüftechnik

Qualität ist auch in Autohäusern Voraussetzung für die Zufriedenheit des Kunden. Eine Bedingung hierfür ist das Vorhandensein von qualifizierten Arbeitsmitteln und technischen Anlagen. Diese unterliegen jedoch in aller Regel gesetzlich vorgegebenen Prüfrhythmen.

Unser Systempartner, die PKG Prüf- und Kalibriertechnik GmbH, führt für Sie die Überwachung Ihrer Prüfmittel und technischen Anlagen durch.
 

Prüfmittelüberwachung – Das Prüfen prüfen

Um die Qualität Ihrer eingesetzten Arbeitsmittel gewährleisten zu können und sich somit gegen evtl. Schadensersatzansprüche abzusichern, bedürfen Ihre Prüfmittel einer regelmäßigen Kontrolle, der sog. Prüfmittelüberwachung.

Unser Systempartner bietet Ihnen neben der kompletten Überwachung der Prüfmittel auch die Möglichkeit an, einzelne Bausteine aus nachfolgend aufgeführtem Leistungsspektrum auszuwählen:

Bei der Organisation der Prüfmittelwirtschaft wird Ihr gesamter Bestand an Prüfmitteln erfasst, gekennzeichnet und verwaltet. Aus der hiermit verbundenen Optimierung ergibt sich oftmals schon ein Kosteneinsparungspotenzial für spätere Kalibrierungen.

Wir halten für Sie weiterhin alle Prüftermine Ihrer Prüfmitteldatei nach und organisieren die fällige Kalibrierung. Selbstverständlich wird dabei auch Ihre Prüfmitteldatei permanent auf dem neuesten Stand gehalten, alle Zu- und Abgänge sowie alle erfolgten Kalibrierungen werden eingepflegt.

Die Kalibrierung Ihrer Prüfmittel erfolgt sofort in Ihrem Betrieb. Als besonderen Service werden fällige Justierarbeiten durchgeführt, so dass das Einschicken zur Justierung und eine anschließende erneute Überprüfung z.B. Ihrer Drehmomentschlüssel überflüssig wird.
 

Prüfung technischer Anlagen – geprüfte Arbeitssicherheit für Ihre Mitarbeiter

Die Prüfung von technischen Anlagen entsprechend den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) ist ein weiteres Dienstleistungs-Segment im Bereich der Prüftechnik.

Basierend auf den vorgegebenen Prüfrhythmen und -inhalten werden Anlagen wie z.B. Hebebühnen, Kompressoren, Abgasabsauganlagen, Tore, Anschlagmittel, Heber etc. von unseren Mitarbeitern überprüft.

Auf Wunsch können auch sämtliche ortsveränderliche, elektrische Betriebsmittel nach BGV A3-Richtlinien in die Überprüfung mit einbezogen werden.

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