Gefahrstoffe
Neue Anforderungen an die KFZ-Branche

Das Seminar vermittelt das für den Umgang mit Gefahrstoffen in der Kfz-Branche erforderliche Wissen. Eingebettet in das Seminar ist die Belehrung für den gesetzlich zulässigen Theken-Verkauf bzw. -Nichtverkauf von Gefahrstoffen nach § 3 Abs. 2 Chemikalien-Verbots-Verordnung, welche jährlich wiederholt werden muss. Das Vorhandensein der erforderlichen Belehrung ist für diese Tätigkeit gesetzlich verpflichtend.

Es richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte aus dem Teile & Zubehörbereich sowie der Werkstatt, die im Unternehmen in verantwortungsvoller Position mit Gefahrstoffen bereits umgehen oder zukünftig umgehen werden.
 

Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Kennzeichnung / Gefahrensymbole (GHS / CLP-V)
  • Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz (Nahrungsaufnahme etc.)
  • EU-Sicherheitsdatenblatt
  • Gefahrstoffverzeichnis
  • Arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung
  • Schutzmaßnahmen / Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Lagerung von Gefahrstoffen
  • Chemikalien-Verbots-Verordnung

Abschluss:

Teilnahmebescheinigung

Dauer:

1 Tag

Termine:

Berlin
Gießen
(jeweils nach Vereinbarung)

Nach Vorliegen der Anmeldungen werden die Termine bekanntgegeben.
 

Anmeldung

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