Hinweisgeberschutz mit der CONCEPTEC GmbH
Hinweisgeberschutz: Eine neue Compliance-Anforderung

Mit der sog. „Whistleblower-Richtlinie“ (Richtlinie EU 2019/1937) hat der europäische Gesetzgeber Vorgaben geschaffen, die den Rahmen für das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) definieren. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet künftig Unternehmen und öffentliche Stellen mit mindestens 50 Beschäftigten eine Meldestelle einzurichten, die den Schutz von Hinweisgebern im Rahmen eines rechtskonformen Hinweisgebersystems sicherstellen soll.

Rechtliche Erfordernisse als Mehrwert nutzen!

Straftaten, Fehlverhalten und Missstände in Unternehmen sind für die zuständigen Entscheidungsträger oder Aufsichtsbehörden häufig nicht erkennbar. Sobald diese bekannt werden, ist dies in der Regel mit einem Imageverlust sowie finanziellen Schäden für das Unternehmen verbunden. Für die Beschäftigten kann eine starke psychische Belastung entstehen.

Durch rechtzeitige Hinweise von Hinweisgebern („Whistleblowern“) können negative Folgen reduziert oder vermieden werden. Bevor Missstände medienwirksam in die Öffentlichkeit getragen werden, können sie über einen diskreten Kanal kommuniziert und intern behoben werden.

Anforderungen aus der neuen Rechtslage

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz fordert:

  • Die Einrichtung einer Meldestelle, die den Schutz für Hinweisgeber sicherstellt und verschiedene vertrauliche Meldekanäle einrichtet
  • Die Einrichtung eines rechtskonformen Meldesystems zur Behandlung, Dokumentation, Aufbewahrung und Löschung von Meldungen inkl. Beachtung des Datenschutzes gem. EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Wahrung der Vertraulichkeit der Identität aller Beteiligten (Hinweisgeber, Betroffene, Dritte)
  • Die Einhaltung von Informationspflichten für Hinweisgeber
  • Ein Verbot von Repressalien für Hinweisgeber
  • Es wird externe (=staatliche) und interne (=unternehmensinterne) Meldestellen geben, zwischen denen Hinweisgeber frei wählen können.
Was bieten wir Ihnen?

Wir übernehmen für Sie die Einrichtung und den fortlaufenden Betrieb Ihrer internen Meldestelle als „externer Full-Service“ mit folgenden Leistungen:

  • Unterstützung bei der Einführung Ihres Hinweisgebersystems:
    z.B. Erstellung einer internen Richtlinie, Beteiligung des Betriebsrats sowie ggf. Unterstützung bei einer Betriebsvereinbarung, Erstellung von Informationen und Schulungen für Mitarbeiter. So schaffen Sie Vertrauen bei Beschäftigten, Kunden und Lieferanten.
     
  • Technische Einrichtung, Betrieb und Wartung der Meldekanäle:
    Telefon, E-Mail, Online-Formular, Briefpost, persönliche Vorsprache des Hinweisgebers. Keine Software kaufen und warten, keine Telefone und E-Mail-Konten konfigurieren – Wir übernehmen das und Sie schonen Ihre internen Ressourcen.
  • Vollständiger Betrieb Ihrer internen Meldestelle:
    Wir bilden den kompletten Prozess ab (Annehmen, Filtern, Prüfen, Berichtswesen, Planung und Absprache von Maßnahmen, Fallmanagement mit rechtssicherer Dokumentation, Aufbewahrung und Löschung (DSGVO-konform). So vermeiden Sie Schulungsaufwände, Interessenskonflikte, Probleme mit Zugriffsrechten und schonen Ihre internen Ressourcen.
Warum CONCEPTEC?
  • Als Datenschützer und Spezialisten für Informationssicherheit sind wir im Umgang mit streng vertraulichen Informationen bestens vertraut.
  • Datenschutz und Hinweisgeberschutz sind eng miteinander verknüpft – wir bieten beides aus einer Hand.
  • Stellen wir den externen Datenschutzbeauftragten, sind wir bereits im Unternehmen bekannt und genießen entsprechendes Vertrauen. Wir kennen dann bereits Ihr Unternehmen und Ihre Prozesse. Und Ihre Beschäftigten kennen uns.
  • Wir gewährleisten den gesetzeskonformen Umgang mit Hinweisen, ordnungsgemäße Meldungen im Rahmen der Prozessabwicklung, eine sichere Datenaufbewahrung sowie DSGVO konforme Löschung unter Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
  • Wir haben viel Erfahrung bei der Umsetzung neuer, komplexer Europäischer Vorgaben.
  • Wir liefern keine Software, sondern das notwendige Knowhow. Aktuell werden viele Softwaresysteme als Lösung angeboten – dabei muss der Kunde selbst wissen, was alles gem. HinSchG zu tun ist. Wir liefern kein Tool, sondern eine Lösung.
In 5 einfachen Schritten haben Sie die neuen Anforderungen im Griff:
  1. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir senden Ihnen gerne ein konkretes Angebot.
  2. Nach Vertragsschluss findet ein Kickoff-Meeting statt, bei dem offene Fragen geklärt und individuelle Einzelheiten zur Einrichtung der Meldestelle und zur Zusammenarbeit beim Betrieb der Meldestelle festgelegt werden.
  3. Ggf. Bekanntmachung der internen Richtlinie und Abschluss einer Betriebsvereinbarung zum Hinweisgebersystem.
  4. Einrichtung der Meldekanäle.
  5. Beginn des Meldestellenbetriebs.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Telefon: 0208 / 696090
E-Mail:   hinweisgeberschutz@conceptec.de

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