Aus- und Fortbildung von Gabelstaplerfahrern
Erwerb des Führerscheins nach DGUV Grundsatz 308-001 (vormals BGG 925)

Gabelstapler spielen für den innerbetrieblichen Transport in Betrieben eine wichtige Rolle. Allerdings verlangt der Umgang mit dem Gabelstapler Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Die Berufsgenossenschaften schreiben deshalb eine entsprechende Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung vor.

Um die Erfüllung dieser Auflage zu ermöglichen, bieten wir eine zweitägige Ausbildungsschulung zukünftiger Gabelstaplerfahrer an. Die Mitarbeiter erwerben Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Führen von Gabelstaplern nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz DGUV 308-001. Die Schulung schließt nach den Prüfungen mit der Übergabe des personenbezogenen, unbefristeten Fahrerausweises ab.

Für bereits geschulte Fahrer empfehlen die Berufsgenossenschaften in Abständen von zwei bis drei Jahren eine Fortbildung. Die Durchführung dieser eintägigen Fortbildungsschulung bieten wir ebenfalls an. Die Inhalte gleichen denen der Ausbildungsschulung. Eine Prüfung findet jedoch nicht statt.
 

Inhalte:

  • Begriffsbestimmung „Flurförderzeug“ mit ihren Eigenschaften
  • Rechtliche Vorschriften und Verantwortung
  • Auswahl und Voraussetzungen für Fahrer von Flurförderzeugen
  • Physikalische Grundlagen zu Standsicherheit und Schwerpunkt
  • Traglastdiagramm
  • Allgemeiner Betrieb, Umgang mit Lasten
  • Betriebsanweisung für Flurförderzeuge
  • Regelmäßige Prüfungen

Abschluss:

Teilnahmebescheinigung, Übergabe Führerschein

Dauer:

Ausbildung 2 Tage / Fortbildung 1 Tag
 

Anmeldung

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