Gefahrstoffmanagement
Der Umgang mit Gefahrstoffen erfordert, neben der Beachtung rechtlicher Grundlagen, nicht nur deren Kennzeichnung. Vielmehr bedarf es eines Gefahrstoffverzeichnisses, Betriebsanweisungen, Schutzmaßnahmen und Kenntnisse über die Lagerung von Gefahrstoffen.
Gerne beraten wir Ihr Unternehmen im Umgang mit Gefahrstoffen und vermitteln Ihren Mitarbeitern das erforderliche Wissen. Zudem übernehmen wir die Belehrung für den gesetzlich zulässigen Verkauf bzw. -Nichtverkauf von Gefahrstoffen nach § 3 Abs. 2 Chemikalien-Verbots-Verordnung, welche jährlich wiederholt werden muss. Das Vorhandensein der erforderlichen Belehrung ist für den Umgang mit Gefahrstoffen gesetzlich verpflichtend.